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   OLG Hamm, 03.08.2021 - 10 W 85/20   

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https://dejure.org/2021,34334
OLG Hamm, 03.08.2021 - 10 W 85/20 (https://dejure.org/2021,34334)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.08.2021 - 10 W 85/20 (https://dejure.org/2021,34334)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. August 2021 - 10 W 85/20 (https://dejure.org/2021,34334)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.06.2021 - IV ZB 16/20

    Zur Frage der Anwendbarkeit von § 1836d Nr. 1 BGB auf Fälle der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2021 - 10 W 85/20
    Liegt - wie hier - ein teilmittelloser Nachlass vor, weil der vorhandene Nachlass nicht zur vollständigen Befriedigung aller vom Nachlasspfleger geleisteten Stunden ausreicht, so besteht ein Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers aus §§ 1960, 1915 Abs. 1 S. 2 i. V. m. 1836 Nr. 2 BGB gegen den Nachlass, soweit dieser vermögend ist, und hinsichtlich der verbliebenen Stunden nach den niedrigeren Stundensätzen des § 3 VBVG gegen die Staatskasse (BGH, Beschlüsse vom 29.06.2021, IV ZB 16/20 und IV ZB 36/20).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2019 - 3 Wx 189/19

    Vergütungsansprüche eines Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2021 - 10 W 85/20
    Verlangt wird deshalb, dass der Nachlasspfleger die zur Abrechnung gestellten Tätigkeiten zumindest stichwortartig angibt und in einem Umfang konkretisiert, der eine überschlägige Prüfung des abgerechneten Zeitraumes und so eine sachliche Überprüfung der Abrechnungspositionen erlaubt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2019, I-3 Wx 189/19 m. w. N., - juris).
  • BGH, 29.06.2021 - IV ZB 36/20

    Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers bei teilmittellosem Nachlass

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2021 - 10 W 85/20
    Liegt - wie hier - ein teilmittelloser Nachlass vor, weil der vorhandene Nachlass nicht zur vollständigen Befriedigung aller vom Nachlasspfleger geleisteten Stunden ausreicht, so besteht ein Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers aus §§ 1960, 1915 Abs. 1 S. 2 i. V. m. 1836 Nr. 2 BGB gegen den Nachlass, soweit dieser vermögend ist, und hinsichtlich der verbliebenen Stunden nach den niedrigeren Stundensätzen des § 3 VBVG gegen die Staatskasse (BGH, Beschlüsse vom 29.06.2021, IV ZB 16/20 und IV ZB 36/20).
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